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Informationen zur Batterieverordnung
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Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien / Akkus. Auch in den Geräten
selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir
als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden (Endverbraucher) auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Der Endverbraucher ist seit dem 01.10.1998 zur Rückgabe verbrauchter Batterien
verpflichtet, wobei Sie weder nach Batterietyp noch nach Hersteller oder Verkäufer unterscheiden müssen. Die Entsorgung im Hausmüll ist laut
Batterieverordnung ausdrücklich verboten!
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Schadstoffhaltige Batterien sind besonders gekennzeichnet. Die chemischen Symbole Cd, Hg und Pb stehen für Cadmium,
Quecksilber und Blei. Bei gekennzeichneten Batterien sind diese chemischen Symbole unterhalb der Grafik einer durchgekreuzten
Mülltonne angezeigt (wie in unserem Beispiel rechts zu sehen). Die Schadstoffe sind Schwermetalle mit denen die Umwelt keinesfalls belastet werden darf. |
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Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, an einer kommunalen Sammelstelle, oder geben Sie diese im
Handel vor Ort kostenlos ab.
Wir entsorgen Ihre gebrauchten Batterien und Akkus umweltgerecht und unentgeltlich, wenn Sie uns diese frei (ausreichend frankiert)
an die im Impressum hinterlegte Adresse senden. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich gemäß BattV auf Batterien, welche wir vertreiben bzw. im
Sortiment geführt haben sowie auf endverbraucherübliche Mengen.
ACHTUNG BRANDGEFAHR: Bei der Rücksendung mehrerer gebrauchter Lithiumbatterien bitte die Kontaktflächen (+ und -) der Batterien
isolierend verkleben, da sonst Brandgefahr besteht.
Gebrauchte Batterien müssen gemäß BattV entsprechend den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ordnungsgemäß und schadlos
verwertet oder nicht verwertbare Batterien gemeinwohlverträglich beseitigt werden.
BattV § 7 - Pflichten des Endverbrauchers
(1) Der Endverbraucher ist verpflichtet, Batterien, die Abfälle sind, an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben.
(2) Abweichend von Absatz 1 können Endverbraucher, die gewerbliche oder sonstige wirtschaftliche Unternehmen oder öffentliche
Einrichtungen sind, den Ort der Rückgabe mit dem gemeinsamen Rücknahmesystem nach BattV § 4 Abs. 2 als auch mit Herstellern, die
ein eigenes System nach BattV § 4 Abs. 3 eingerichtet haben, vereinbaren.
BattV § 12 - Hinweispflicht
Wer gewerbsmäßig Batterien an private Verbraucher abgibt, hat an für den Verbraucher gut sichtbarer Stelle durch leicht erkennbare
und lesbare Schrifttafeln darauf hinzuweisen,
1. dass die Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgegeben werden können,
2. dass der Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist und
3. welche Bedeutung die Grafik durchgekreuzte Mülltonne und die chemischen Symbole Cd, Hg oder Pb haben (BattV Anhang 1 Nr. 1 und 3).
Entsprechende Erläuterungen finden Sie weiter unten.
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